Sommerzeit – Reisezeit

Welche Policen sind wirklich nötig?

In den nächsten Wochen steht das Thema »Urlaub« ganz besonders im Vordergrund: Wie in jedem Jahr begeben sich Tausende auf die Reise in die lang ersehnten Ferien – oftmals in fremde Länder.

Von Barbara Tewes

Reisebüros verkaufen neben Hotelzimmern, Ferienapartments, Flügen und diversen Tickets in der Regel auch Versicherungspakete. Das ist zweifellos vorteilhaft und in vielen Fällen auch seriös und notwendig. Diese Angebote sollten allerdings genau geprüft werden – was nämlich für Herrn Müller zutrifft, muss bei Frau Maier längst nicht empfehlenswert sein. Natürlich sind bestimmte Policen zwingend erforderlich, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Einiges ist aber auch völlig überflüssig. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die tatsächlich wichtigen Versicherungen für den sorglosen Urlaub:

Krankenschutz
Dringend erforderlich ist ein privater Auslandsreisekrankenschutz. Fehlt er, kann dies in einem finanziellen Desaster enden, weil deutsche Krankenkassen trotz des »Auslandskrankenscheins« Behandlungen am Urlaubsort bzw. im Urlaubsland oftmals nicht komplett abdecken, wenn die Kosten höher sind als in Deutschland. Das kann (gerade bei Reisen nach Österreich und in die Schweiz) schnell einige hundert Euro Eigenanteil ausmachen! Außerhalb Europas müssen gesetzlich Versicherte meist alles selbst finanzieren.
»Policen für den Auslandsreisekrankenschutz reißen kein großes Loch in die Urlaubskasse, sondern sind bereits ab 8 Euro jährlich zu bekommen«, betont Alexander Brams, Direktor der Nürnberger Krankenversicherung AG. Brams weist ebenso darauf hin, dass die private Krankenversicherung die Kosten für die ambulante oder stationäre Behandlung im Reiseland komplett übernimmt.
Fazit: Ein spezieller Reisekrankenschutz ist unbedingt erforderlich, vor allem für jene Urlauber, die eine Auslandsreise planen.

Reiserücktritt
Eine Reiserücktrittsversicherung ist zwar nicht zwingend nötig, aber ratsam. Sie trägt alle Stornogebühren und weitere anfallende Kosten, wenn die Reise aus Krankheitsgründen abgesagt werden muss. Ein Kratzen im Hals oder eine Magenverstimmung reichen hier allerdings nicht aus. Damit der Rücktritt anerkannt wird, muss man ein ärztliches Attest vorlegen. Aus diesem muss die Reiseunfähigkeit zweifelsfrei hervorgehen. Anerkannt werden auch persönliche Gründe: schwere Krankheits- oder Todesfälle in der Familie, unerwartete Arbeitslosigkeit, ein Einbruch in Haus oder Wohnung o.Ä.

Autorisiken
Touristen, die ihre Urlaubsgegend – dies gilt insbesondere für Südeuropa – mit einem Leihwagen bereisen, sollten den Vertrag der Kfz-Versicherung besonders gründlich prüfen. Obwohl in der Leihgebühr für Mietfahrzeuge meist eine Haftpflichtversicherung enthalten ist, werden die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden oft viel zu niedrig angesetzt. Kommt es zu einem Unfall mit dem Leihwagen, kann dies sehr kostspielig werden.
Normalerweise enthält der Kfz-Schutz einer deutschen Versicherung die so genannte Mallorca-Police: Dabei entspricht der Versicherungsschutz für den Mietwagen den hiesigen Haftungssummen.

Gepäckversicherung
Teuer sind Reisegepäckversicherungen, die von den Reisebüros ebenfalls oft angeboten werden. Doch ausreichend abgesichert ist man damit dennoch nicht. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer keine Schuld am Verschwinden seines Gepäcks hat, da sonst jeder Anspruch auf Entschädigung erlischt. Oft werden Schäden ohnehin von der eigenen Hausratversicherung übernommen.

Private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung – speziell für den Urlaub – ist nicht notwendig, weil bei den meisten Privathaftpflicht-Versicherungen auch Auslandsreisen von mindestens sechs Monaten mit versichert sind. Auch auf Unfallversicherungen – eigens für Reisen – kann verzichtet werden, denn private Unfallversicherungen gelten auf der ganzen Welt.