Teure Arztbehandlung im Ausland

Krank im Urlaub – was tun?

Die strahlende Frühlingssonne regt zum Träumen an — von Urlaub und fernen Ländern. Damit die schönsten Wochen des Jahres auch rundum in guter Erinnerung bleiben, sollten sie sorgfältig geplant und vorbereitet werden. Obwohl in der Ferienzeit viel passieren kann, hat nur knapp jeder zweite Tourist eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen. Dazu das folgende Interview mit Alexander Brams, Vorstand der Nürnberger Krankenversicherung.

Von Barbara Tewes

Während der Ferien im Ausland krank zu werden, ist schlimm genug. Wer hilft im Notfall?

Brams: Fragen Sie zuerst an der Rezeption Ihres Hotels. Dort informieren Sie die Mitarbeiter über Ärzte und Krankenhäuser in Ihrer Nähe und helfen Ihnen schnell weiter. Auch gehört in großen Hotels ein Hausarzt oft zum Service. Außerdem halten viele Touristikzentralen, Konsulate und Botschaften Ärztelisten bereit. Haben Sie eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen, sind Sie erheblich im Vorteil: Sie können auf so genannte Assistance-Gesellschaften zurückgreifen. Diese arbeiten eng mit deutschen Versicherungen zusammen und kennen die örtlichen Gegebenheiten meist aus dem »Effeff«.

Worauf sollte ein kranker Tourist bei seiner Suche nach einem Arzt im Ausland achten?

Brams: Hotels und Touristikzentralen verweisen in Notfällen auf das nächstgelegene Krankenhaus. Erkundigen Sie sich nach Kliniken mit europäischem Standard. Hier helfen auch die genannten Assistance-Gesellschaften Ihrer Versicherung weiter. Dort erfahren sie, wo beispielsweise Englisch oder sogar Deutsch gesprochen wird.

Wie muss ich einen Arzt im Ausland bezahlen? Helfen mir meine Versichertenkarte oder ein Auslandskrankenschein weiter?

Brams: Leider nein. Erfahrungsgemäß müssen in den meisten Urlaubsländern rund 90 Prozent der Behandlungen ausschließlich bar bezahlt werden. Sorgen Sie bei Arztbesuchen also für ausreichend Bargeld, und vergessen Sie Ihre Kreditkarte nicht. Selbst wenn im Ausland vorausbezahlte Beträge nach Urlaubsrückkehr von den deutschen Gesetzlichen Versicherungen erstattet werden, gelten hier nur die deutschen Kassensätze. Dies bedeutet: Hohe Differenzkosten sind keine Ausnahme, denn Behandlungen im Ausland sind oft um ein Vielfaches teurer, als wir dies kennen, beispielsweise in Österreich oder – ganz extrem – in den USA.  Beruhigt sein können alle Besitzer einer Auslandsreise-KV. Denn diese übernimmt alle  Ausgaben — und das zum erstaunlich niedrigen Preis von knapp acht Euro.

Mitunter geht es um mehr als nur um einen kleinen Sonnenbrand. Was sollte man bei einem Krankenhausaufenthalt beachten?

Brams: Ganz wichtig: Informieren Sie gleich nach Einlieferung Ihre deutsche Reisekrankenversicherung,  damit diese dem Krankenhaus gegenüber eine Kostenzusage erteilt. Damit entfällt für Sie eine oft nicht unerhebliche Vorauszahlung. Gerade bei stationären Behandlungen kann dies überraschende Ausmaße annehmen. Nach Ihrer Mitteilung erfolgt dann die direkte Abwicklung zwischen Krankenhaus und Versicherung.

Welche Schritte sind nach Urlaubsrückkehr nötig, um verauslagte Kosten für Arztbesuche zurückerstattet zu bekommen?

Brams: Bitten Sie den behandelnden Arzt im Urlaubsland um einen spezifizierten Beleg über Behandlungsdauer, Diagnose und Kosten,  und schicken Sie diesen nach Ihrer Rückkehr umgehend an Ihre Versicherung.

Gibt es Unterschiede bei den Rückerstattungen zwischen privater KV und gesetzlicher KV?

Brams: Und ob! Viele Privatversicherte vergessen, dass sich auch für sie eine Auslandsreise-KV als sehr sinnvoll erweist. Denn die im Ausland vorausbezahlten Beträge fallen möglicherweise unter den Selbstbehalt. Ebenso kann passieren, dass die Beitragsrückerstattung vereitelt wird, sobald Belege von Auslandsbehandlungen eingereicht werden. Ergo: Jeder sollte sie haben.

Krankheitstage werden nicht auf  den Urlaub angerechnet. Wie muss ein Patient vorgehen, um verlorene Urlaubstage zu retten?

Brams: Der Patient sollte noch vom Urlaubsort aus sofort seinen Arbeitgeber informieren — nicht erst nach seiner Rückkehr! Notwendig ist eine ärztliche Bescheinigung, die die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliches Ende beweist. Damit wird es keine Probleme geben, die verlorenen Tage zu einem anderen Zeitpunkt erneut als Urlaub zugesprochen zu bekommen.

Medikamente sind im Ausland häufig billiger als hier zu Lande. Dürfen größere Mengen nach Deutschland eingeführt werden?

Brams: Arzneimittel können zwar jederzeit nach Deutschland mitgebracht werden, aber die Menge darf den persönlichen Bedarf nicht übersteigen. Die Einfuhr von Medikamenten unterliegt den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes.

 

 

Zur Person


Alexander Brams, 53 Jahre, ist Jurist und seit 1991 bei der Nürnberger Versicherungsgruppe, einer der großen Versicherungen in Deutschland, tätig; seit 2003 ist er Vorstand der Krankenversicherung. Seine Spezialgebiete sind u.a. die Kundenbetreuung des Konzerns und die Auslandsreise- Krankenversicherung. Die Nürnberger Versicherungsgruppe mit dem Slogan »Schutz und Sicherheit im Zeichen der Burg« versteht sich als Finanzdienstleistungskonzern und bietet u.a. attraktive Pakete von Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung an, darunter auch die Auslandsreise- Krankenversicherung

Die Reiseapotheke

Eine kleine Reiseapotheke sollte bei keinem Urlaub fehlen. Im Wesentlichen setzt sich ein solches Set aus einer Standardausrüstung und den zusätzlichen, persönlichen Medikamenten zusammen. Im Folgenden einige Tipps für die Standardausrüstung — die natürlich auch davon abhängt, wo Sie hinfahren:

* Verbandmaterial plus Pinzette, Schere, Sicherheitsnadeln, Einmalhandschuhe

* Sonnenschutzmittel, Insekten abwehrende Mittel, Mittel (Gels, Salben) zur Behandlunng von Sportverletzungen

*Mittel gegen Verdauungsstörungen (eventuell Reisekrankheit)

* Mittel gegen Erkältungen, Schmerzen, Fieber (eventuell Antibiotikum)

* Fieberthermometer, Desinfektionsmittel, Ersatzbrille (für Brillen- und Kontaktlinsenträger).

 

Unsere Link-Empfehlung:
www.nuernberger.de